Versteigerungsbedingungen

Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen

  1. Mit Teilnahme an unserer Auktion erkennt der Bieter und Käufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen an.

  2. Dem Ersteigerer / Käufer wird auf Wunsch der Einreicher der jeweiligen Objekte mitgeteilt

  3. Die Objekte werden im Namen und für Rechnung des Auftraggebers in dem Zustand verkauft, in dem

    sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung bzw. des Verkaufs befinden. Freihändige Verkäufe erfolgen nicht im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs, §§ 474 ff. BGB. Der Käufer erkennt an, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernommen werden können. Technische Daten, Maß- oder Gewichtsangaben und Baujahre sind - soweit rechtlich zulässig - unverbindlich. Die Auflistung der Objekte erfolgte sorgfältig und nach bestem Wissen.

  4. Üblicherweise werden die Objekte nach fortlaufenden Nummern versteigert. Der Versteigerer behält sich in Einzelfällen das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern, Positionen auszuklammern oder mehrere Positionen zusammenzufassen.

  5. Ohne Angabe von Gründen kann der Versteigerer jedes Gebot zurückweisen, den Zuschlag verweigern oder diesen unter Vorbehalt stellen. Biedenkap Dienstleistungen & Betriebsauflösungen behält sich das Recht vor, Versteigerungen kurzfristig ausfallen zu lassen.

  6. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem dessen Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde.

  7. Haben mehrere Bieter zugleich ein und dasselbe Gebot abgegeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer das Versteigerungsobjekt neu ausrufen. In allen Fällen gilt allein die Anordnung des Versteigerers.

  8. Alle Preise verstehen sich in Euro. Hinzu kommt ein Aufgeld von 15% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  9. Vom Versteigerer wird die Höhe der Mindestgebote nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt.

  10. Ab Vertragsschluss bzw. Zuschlagserteilung geht die Haftung des Kaufobjektes und die Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer über.

  11. Die Zahlung der Gesamtforderung muss bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer oder dessen beauftragte Mitarbeiter erfolgen. Wird diese Verpflichtung durch den Erwerber nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert bzw. veräußert. Im Falle einer nochmaligen Versteigerung wird der erste Bieter nicht zugelassen. Für den Mindererlös bleibt er persönlich haftbar; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Aufrechnungen gegen Forderungen sind ausgeschlossen. Käufer aus EU-Staaten, und Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer als Kaution an Biedenkap Dienstleistungen & Betriebsauflösungen zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original- Ausfuhrpapiere (Nicht EU-Staat) bzw. der abgestempelten und datierten Ausfuhrbestätigung ( EU- Staat) wird die Mehrwertsteuer zurück erstattet. Erfolgt innerhalb von 8 Wochen kein Nachweis, wird die Kaution auf die fällige Mehrwertsteuer angerechnet und an den Auftraggeber ausgekehrt. Der Anspruch auf Rückerstattung verfällt damit. Verkäufe an Käufer aus EU-Staaten können nur nach Vorlage der amtlich beglaubigten Umsatz-Identifikations-Nummer erfolgen

  12. Erst nach vollständiger Zahlung - bei Schecks nach bankbestätigter Gutschrift - geht das Eigentum an den erworbenen Gegenständen auf den Käufer über.

  13. Die Aushändigung der ersteigerten bzw. erworbenen Objekte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung. Die Preise für jeden Gegenstand verstehen sich ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen.
    Der Abtransport und die Demontage der ersteigerten bzw. erworbenen Gegenstände erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Der Erwerber haftet für Beschädigungen gegenüber dem jeweiligen Eigentümer des Gebäudes oder Gebäudeteils, in dem sich der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt der Veräußerung befand.

  1. Die erworbenen bzw. ersteigerten Objekte müssen zu den bekannt gegebenen bzw. vereinbarten Abholterminen, abgeholt werden. Erfolgt dies nicht, ist der Auktionator ohne weitere Aufforderung berechtigt, das oder die Objekt(e) neu zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der Mindererlös und die durch die Zweitverwertung anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Ersterwerbers. Im übrigen haftet der Käufer für sämtliche Folgekosten. Sofern der Kaufpreis bereits entrichtet wurde, entsteht ein Erstattungsanspruch abzüglich eines evtl. Mindererlöses und ggf. angefallener Folgekosten. Ein Mehrerlösanspruch besteht nicht. Wurde der Kaufpreis vom Käufer/Bieter nicht entrichtet und der Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen nicht abgeholt, ist der Auktionator berechtigt, den oder die Gegenstände freihändig zu verwerten. Für einen evtl. Mindererlös ist der Bieter/Käufer schadenersatzpflichtig.

  2. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten usw. haftet der Käufer.

  3. Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und

    Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.

  4. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen ersteigert, haftet im Rahmen des Vertretungsrechts.

  5. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung oder einem freihändigen Verkauf erstellte

    Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so dass nachträgliche rechnerische Korrekturen

    zulässig sind.

  6. Jeder Bieter hat die Bieterkarte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren und

    zurückzugeben. Für die auf seine Bieter-Nr. erteilten Zuschläge haftet der Bieter.

  7. Daten sämtlicher Geschäftspartner werden in Dateien aufgenommen und verarbeitet, worauf gemäß

    Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird.

  8. Die für Versteigerungen gültigen Bedingungen gelten ebenfalls für den freihändigen Verkauf.

  9. Für die Lieferung ist der jeweilige Standort der Gegenstände Erfüllungsort, für Zahlungen 75334

    Straubenhardt. Ist der Ersteigerer bzw. Käufer Voll-kaufmann, ist der Gerichtsstand Pforzheim.

  10. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nicht mit den rechtlichen Vorschriften übereinstimmen, so

    behalten die restlichen ihre Gültigkeit. An Stelle einer ungültigen Bestimmung soll diejenige treten, deren zulässiger Inhalt der gewollten ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Diese Versteigerungsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes. Die Vertragssprache ist deutsch.

    Stand 24.10.2023

    BIEDENKAP GMBH

    Geschäftsführer: Jan Biedenkap
    Kernwiesenweg 13
    75334 Straubenhardt

    tel. +49 175 459 0979

    info@biedenkap.de
    www.biedenkap.de

    Amtsgericht Mannheim HRB 737213

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